Verwertbarkeit von privat erhobenen aber öffentlich zugänglichen Beweisen im Strafverfahren
Grundsätzlich können Beweise, die von Privatpersonen erhoben werden, in einem Strafverfahren nicht verwendet werden, da die Beweisaufnahme Sache der Strafverfolgungsbehörden darstellt. Sind privat erhobene Beweise jedoch gleichzeitig öffentlich zugänglich, beispielsweise über die sozialen Medien, sind sie grundsätzlich rechtmässig. Gegen B. und A. wurden Strafuntersuchungen eröffnet, weil auf einem sozialen Netzwerk ein von A. veröffentlichtes Video […]